Zusammenfassung
Bestimmte Gebühren bei den Zulassungsstellen werden leicht erhöht. Zudem wird ein neuer Anhang zur Verordnung eingeführt.Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie1/2/2025XXVIII
Verkehr
Wirtschaft
öffentliche Verwaltung
Schwerpunkte
- Erhöhung eines Gebührenbetrags von 28,10 € auf 29,50 €
- Erhöhung eines Gebührenbetrags von 25,10 € auf 26,42 €
- Einführung einer neuen Anlage (Inhalt im vorliegenden Text nicht enthalten)
- Die Gebührenänderungen treten am 7. Jänner 2025 in Kraft
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.