Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt die militärischen Dienstgrade im Bundesheer. Sie legt fest, wie Soldaten und Beamte durch Ausbildung oder Dienstalter neue Ränge erreichen können.Bundesministerium für Landesverteidigung6/5/2025XXVIII
Verteidigung
Arbeitsrecht
öffentlicher Dienst
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für verschiedene Gruppen im Bundesheer, darunter Soldaten sowie Beamte und Vertragsbedienstete in Unteroffiziersfunktionen.
- Ein Dienstgrad wird primär durch die Besetzung einer Planstelle, das Erreichen des nötigen Dienstalters oder die Erfüllung spezieller Anforderungen erlangt.
- Durch den Abschluss spezieller Ausbildungen oder die Bereitschaft für Auslandseinsätze können Wartefristen für den Aufstieg verkürzt werden.
- Für Militärseelsorger gibt es eine eigene, spezifische Rangordnung.
Dokumente (PDFs)
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