Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt die Umsatzsteuerbefreiung für Goldmünzen im Jahr 2025 und legt Mindestanforderungen an die Reinheit fest.Bundesministerium für Finanzen6/11/2025XXVIII
Wirtschaft
Finanzwesen
Steuerwesen
Schwerpunkte
- Bestimmung der Steuerbefreiung für Goldmünzen im Kalenderjahr 2025.
- Die Münzen müssen eine Reinheit von mindestens 900 Tausendstel aufweisen, um die Steuerbefreiung zu erhalten.
- Auch wenn eine Münze nicht in der offiziellen Liste steht, kann sie steuerfrei sein, sofern sie die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.
Dokumente (PDFs)
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