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Gesundheitstelematik-Anpassungsverordnung 2025
Verordnung vom 28.01.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die digitale Speicherung von Gesundheitsdaten (ELGA), führt eine neue Supportstruktur für Patient:innen ein und legt den rechtlichen Rahmen für den neuen elektronischen Impfpass fest.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/28/2025XXVIII
Gesundheit
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
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Verwaltungskontrolle
Elektrizitätsindustrie
Unternehmen und Wettbewerb
Information und Informationsverarbeitung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.04.2025
  • Verpflichtung für Krankenhäuser und Ärzte, medizinische Befunde und Medikationsdaten digital zu speichern.
  • Einrichtung einer zentralen Supporteinrichtung mit Ombudsstelle und Widerspruchsmanagement für Bürger:innen.
  • Einführung des elektronischen Impfpasses zur digitalen Erfassung von Impfungen und Antikörpern.
  • Gestaffelter Zeitplan für die digitale Speicherung: Einige Pflichten gelten ab sofort, andere erst ab 2026, 2028 oder 2030.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betraut mit der Vertretung der Bundesministerin für Justiz
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