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Änderung der Luftverkehrsregeln (Ballone und Drohnen)
Verordnung vom 14.02.2025

Zusammenfassung

Die Regeln für den Flugverkehr werden angepasst, insbesondere für Ballone, Drohnen und die Verwaltung von Flughäfen. Es gibt neue Sicherheitsvorgaben für Nachtflüge mit Ballonen und klarere Zonen für den Drohnenbetrieb.
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie2/14/2025XXVIII
Verkehr

Schwerpunkte

In Kraft ab 15.05.2025
  • Für Ballonfahrer gelten neue Regeln für Nachtflüge: Starts bei Nacht sind nur mit ausreichender Reserve für eine Landung am Tag erlaubt, und Landungen dürfen nur im Notfall erfolgen.
  • Es werden neue geografische Gebiete für den Betrieb von Drohnen festgelegt, die in verschiedene Kategorien unterteilt sind (z. B. Modellflugplätze oder Kontrollzonen).
  • In der Nähe von Flugplätzen ohne spezielle Zonen ist der Drohnenbetrieb grundsätzlich nur außerhalb der Betriebszeiten erlaubt, außer für Rettungsdienste oder bei speziellen Genehmigungen.
  • Der Betrieb von Drohnen in militärischen Flugzonen erfordert die Zustimmung oder zumindest eine Information der zuständigen Militärflugleitung.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Gewessler Leonore, BA © Parlamentsdirektion/Thomas Topf

Gewessler Leonore, BA - 49

GRÜNE

Abgeordnete zum Nationalrat
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
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