Zusammenfassung
Diese Verordnung erweitert die Aufgaben von Apotheken um klinische Leistungen und medizinische Untersuchungen. Zudem werden neue Regeln für dezentrale Abgabestellen und die Ausbildung von Fachkräften eingeführt.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/3/2025XXVIII
Bildung
Apotheke
Gesundheit
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Arbeitsrecht
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 04.01.2025
- Erweiterung der pharmazeutischen Tätigkeiten um klinische Pharmazie und Medikationsanalyse.
- Möglichkeit zur Durchführung standardisierter medizinischer Untersuchungen in Apotheken.
- Neuregelung und Bewilligungsvoraussetzungen für dezentrale Abgabestellen.
- Anpassung der Telefonnummer für die telefonische Gesundheitsberatung auf 1450.
Dokumente (PDFs)
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