Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt den Frauenförderungsplan des Innenministeriums. Sie setzt Ziele zur Erhöhung des Frauenanteils, schützt vor Diskriminierung und fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.Bundesministerium für Inneres10/17/2025XXVIII
Frau
Bildung
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gleichbehandlung
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Sektor
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2023
- Das Ministerium verpflichtet sich zu einer Politik der Gleichbehandlung, bei der alle Mitarbeitenden mitwirken.
- Bis zum Ende des Jahres 2026 soll der Frauenanteil in bestimmten Gehaltsgruppen und im Exekutivdienst um jeweils 2 % gesteigert werden.
- Mobbing, Belästigung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz werden nicht toleriert; die Würde der Mitarbeitenden muss geschützt werden.
- Bei Bewerbungsgesprächen dürfen keine diskriminierenden Kriterien wie Familienplanung, Alter oder Familienstand herangezogen werden.
Dokumente (PDFs)
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