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Zuständigkeiten der österreichischen Konsulate im Ausland
Verordnung vom 06.11.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, welche österreichischen Botschaften und Konsulate weltweit für welche Gebiete und Aufgaben (wie Passwesen oder Beglaubigungen) zuständig sind.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten11/6/2025XXVIII
Rechtsanwalt
Staatsangehöriger
öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation
diplomatische Beziehungen

Schwerpunkte

In Kraft ab 05.11.2025
  • Festlegung der örtlichen Zuständigkeit für professionelle Botschaften und Konsulate basierend auf geografischen Bezirken.
  • Regelung der Aufgaben von Honorarkonsulaten, die ehrenamtlich arbeiten und oft nur eingeschränkte Befugnisse haben (z. B. nur für Kinderpässe).
  • Detaillierte Auflistung, welche Botschaft für welches Land und welches Gebiet weltweit verantwortlich ist.
  • Spezifizierung der zusätzlichen Aufgaben, die Honorarkonsulate übernehmen dürfen (z. B. Entgegennahme von Passanträgen).
Image of politician Meinl-Reisinger Beate, Mag., MES © BKA/Andy Wenzel

Meinl-Reisinger Beate, Mag., MES - 48

NEOS

Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
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