Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, welche österreichischen Botschaften und Konsulate weltweit für welche Gebiete und Aufgaben (wie Passwesen oder Beglaubigungen) zuständig sind.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten11/6/2025XXVIII
Rechtsanwalt
Staatsangehöriger
öffentliche Verwaltung
Verwaltungsorganisation
diplomatische Beziehungen
Schwerpunkte
In Kraft ab 05.11.2025
- Festlegung der örtlichen Zuständigkeit für professionelle Botschaften und Konsulate basierend auf geografischen Bezirken.
- Regelung der Aufgaben von Honorarkonsulaten, die ehrenamtlich arbeiten und oft nur eingeschränkte Befugnisse haben (z. B. nur für Kinderpässe).
- Detaillierte Auflistung, welche Botschaft für welches Land und welches Gebiet weltweit verantwortlich ist.
- Spezifizierung der zusätzlichen Aufgaben, die Honorarkonsulate übernehmen dürfen (z. B. Entgegennahme von Passanträgen).
Dokumente (PDFs)
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