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Anpassung der Pflegeausbildung (GuK-BAV-Novelle 2024)
Verordnung vom 03.01.2025

Zusammenfassung

Die Ausbildung für die Basispflege wird angepasst. Es gibt neue Vorgaben zu den Unterrichtsstunden und ein neues Lernmodul zum Erhalt lebenswichtiger Funktionen.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/3/2025XXVIII
Bildung
Gesundheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 04.01.2025
  • Ein bestehender Zahlenbereich oder eine Begrenzung wird von bisher vier auf sieben erweitert.
  • Das Modul zur Unterstützung bei der Basisversorgung erhält eine neue Struktur mit insgesamt 118 theoretischen Unterrichtseinheiten (93 in Pflege, 25 in Arzneimittellehre) und 48 praktischen Stunden.
  • Das Thema 'Aufrechterhalten lebenswichtiger Funktionen' wird als neues Lernziel in den Lehrplan aufgenommen.
  • Es gibt eine Übergangsregelung: Wer bereits in der Ausbildung ist, darf diese nach den alten Regeln beenden.
Dokumente (PDFs)
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Rauch Johannes

Ohne Klub

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betraut mit der Vertretung der Bundesministerin für Justiz
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