Zusammenfassung
Die Ausbildung für die Basispflege wird angepasst. Es gibt neue Vorgaben zu den Unterrichtsstunden und ein neues Lernmodul zum Erhalt lebenswichtiger Funktionen.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/3/2025XXVIII
Bildung
Gesundheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 04.01.2025
- Ein bestehender Zahlenbereich oder eine Begrenzung wird von bisher vier auf sieben erweitert.
- Das Modul zur Unterstützung bei der Basisversorgung erhält eine neue Struktur mit insgesamt 118 theoretischen Unterrichtseinheiten (93 in Pflege, 25 in Arzneimittellehre) und 48 praktischen Stunden.
- Das Thema 'Aufrechterhalten lebenswichtiger Funktionen' wird als neues Lernziel in den Lehrplan aufgenommen.
- Es gibt eine Übergangsregelung: Wer bereits in der Ausbildung ist, darf diese nach den alten Regeln beenden.
Dokumente (PDFs)
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