Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt die Führung der Ärzteliste und legt fest, wie die Dienstausweise für Ärztinnen und Ärzte gestaltet sein müssen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/19/2025XXVIII
Gesundheit
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Ärzteliste wird in fünf verschiedene Kategorien unterteilt, darunter Fachärzte, Allgemeinmediziner und Turnusärzte.
- Bei der Anmeldung zur Ärzteliste müssen die Ärztinnen und Ärzte das Formular der Ärztekammer eigenhändig unterschreiben.
- Die ärztlichen Dienstausweise müssen im Format einer Kreditkarte gestaltet sein und bestimmte persönliche Daten enthalten.
- Auf den Ausweisen werden spezielle Hologramme verwendet, um die jeweilige Berufsbezeichnung (z. B. Facharzt oder Turnusarzt) anzuzeigen.
Dokumente (PDFs)
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