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Regelung zur elektronischen Übermittlung des Mindeststeuerberichts
Verordnung vom 30.12.2025

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die elektronische Übermittlung des Mindeststeuerberichts über FinanzOnline. Sie legt technische Standards, die englische Sprache als Kommunikationsmittel und Regeln für komplexe Steuerverhältnisse fest.
Bundesministerium für Finanzen12/30/2025XXVIII
Wirtschaft
Finanzwesen
Steuerwesen
Europäische Union
Unternehmensarten
Verwaltungskontrolle

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.01.2026
  • Der Mindeststeuerbericht muss elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden.
  • Die Übermittlung muss technisch über Datenströme oder Webservices erfolgen und in englischer Sprache verfasst sein.
  • Bei mehreren beteiligten Staaten müssen die Daten auf Basis einer einzigen, einheitlichen Quelle gemäß internationalen Regeln erfasst werden.
  • Auch weitere Meldungen, wie Voranmeldungen oder Nachweise über Beauftragungen, müssen elektronisch eingereicht werden.
Dokumente (PDFs)
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