Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die elektronische Übermittlung des Mindeststeuerberichts über FinanzOnline. Sie legt technische Standards, die englische Sprache als Kommunikationsmittel und Regeln für komplexe Steuerverhältnisse fest.Bundesministerium für Finanzen12/30/2025XXVIII
Wirtschaft
Finanzwesen
Steuerwesen
Europäische Union
Unternehmensarten
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2026
- Der Mindeststeuerbericht muss elektronisch über FinanzOnline eingereicht werden.
- Die Übermittlung muss technisch über Datenströme oder Webservices erfolgen und in englischer Sprache verfasst sein.
- Bei mehreren beteiligten Staaten müssen die Daten auf Basis einer einzigen, einheitlichen Quelle gemäß internationalen Regeln erfasst werden.
- Auch weitere Meldungen, wie Voranmeldungen oder Nachweise über Beauftragungen, müssen elektronisch eingereicht werden.
Dokumente (PDFs)
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