Zusammenfassung
Diese Verordnung verschärft den Schutz vor gefährlichen Stoffen wie Asbest, Blei und Diisocyanaten am Arbeitsplatz durch neue Grenzwerte, strengere Schutzmaßnahmen und verpflichtende Schulungen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz12/30/2025XXVIII
Umwelt
Gesundheit
Arbeitsrecht
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 31.12.2025
- Verschärfung der Schutzmaßnahmen bei Asbestarbeiten, unter anderem durch das Verbot des Schneidens mit Trennscheiben.
- Verpflichtung für Arbeitgeber, Asbestarbeiten vorab schriftlich beim Arbeitsinspektorat zu melden.
- Einführung einer verpflichtenden theoretischen und praktischen Unterweisung für Mitarbeiter, die mit Asbest arbeiten könnten.
- Anpassung der Grenzwerte für Blutblei: Neue, strengere Werte treten schrittweise ab 2026 bzw. 2029 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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