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Sofortmaßnahmen gegen die Maul- und Klauenseuche
Verordnung vom 27.03.2025

Zusammenfassung

Zur Vermeidung der Maul- und Klauenseuche werden ab März 2025 bestimmte Tierbewegungen und tierische Produkte aus ausgewählten Gebieten nach Österreich verboten.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/27/2025XXVIII
Verkehr
Tierschutz
Gesundheit
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Schwerpunkte

  • Es ist verboten, lebende Tiere nach Österreich zu bringen, wenn diese seit dem 1. März 2025 in den betroffenen Gebieten gehalten wurden.
  • Die Einfuhr von Fleisch, Milch, Schlachtnebenerzeugnissen, Gülle, Mist sowie Wildprodukten aus den betroffenen Gebieten ist untersagt.
  • Die Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schumann Korinna © BKA/Andy Wenzel

Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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