Zusammenfassung
Zur Vermeidung der Maul- und Klauenseuche werden ab März 2025 bestimmte Tierbewegungen und tierische Produkte aus ausgewählten Gebieten nach Österreich verboten.Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/27/2025XXVIII
Verkehr
Tierschutz
Gesundheit
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Es ist verboten, lebende Tiere nach Österreich zu bringen, wenn diese seit dem 1. März 2025 in den betroffenen Gebieten gehalten wurden.
- Die Einfuhr von Fleisch, Milch, Schlachtnebenerzeugnissen, Gülle, Mist sowie Wildprodukten aus den betroffenen Gebieten ist untersagt.
- Die Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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