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Änderung der Fonds-Melde-Verordnung 2015
Verordnung vom 11.04.2025

Zusammenfassung

Die Meldepflichten für Investmentfonds und deren Verwalter werden präzisiert. Es gibt neue Anforderungen an die gemeldeten Daten und geänderte Fristen.
Bundesministerium für Finanzen4/11/2025XXVIII
Wirtschaft
Finanzwesen
Steuerwesen
Unternehmensarten
Verwaltungskontrolle

Schwerpunkte

In Kraft ab 14.04.2025
  • Die sprachliche Präzisierung der Meldepflichten und die Festlegung der Zustelladresse für Mahnungen auf die Verwaltungsgesellschaft.
  • Neuerstellung der Anforderungen für die Registrierung einer Verwaltungsgesellschaft, einschließlich Firmenbuchnummer und Kontaktpersonen.
  • Detaillierte Liste der Pflichtangaben für Fondsmeldungen, wie z. B. Währung, Status des Fonds und Steuerstatus.
  • Die Frist für die Angabe der Anzahl der Anteile wird von drei Wochen auf 10 Bankarbeitstage vor dem Zuflusszeitpunkt verkürzt.
Dokumente (PDFs)
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