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Zollanmeldungs-Verordnung 2024
Verordnung vom 28.01.2025

Zusammenfassung

Diese Verordnung regelt, wie Zollanmeldungen und Mitteilungen elektronisch abzugeben sind. Sie legt fest, welche Informationen enthalten sein müssen und wie die Datensicherheit gewährleistet wird.
Bundesministerium für Finanzen1/28/2025XXVIII
Handel
Verkehr
Wirtschaft
Finanzwesen
Zolltarifpolitik
Europäische Union
Verwaltungsorganisation
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

  • Die Abgabe von Zollanmeldungen und Mitteilungen muss grundsätzlich elektronisch über Datenleitungen erfolgen.
  • Der Zugriff auf die Zoll-Datenübermittlung erfordert eine eindeutige Identifikation durch Benutzernamen und Passwort.
  • Teilnehmer müssen ihre Identifikationsdaten (wie Passwörter oder die RIN) sorgfältig verwahren und vor unbefugtem Zugriff schützen.
  • Bei Systemausfällen darf ein Notfallverfahren genutzt werden, bei dem Anmeldungen schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden können.
Dokumente (PDFs)
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Mayr Gunter, DDr.

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