Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt, wie Zollanmeldungen und Mitteilungen elektronisch abzugeben sind. Sie legt fest, welche Informationen enthalten sein müssen und wie die Datensicherheit gewährleistet wird.Bundesministerium für Finanzen1/28/2025XXVIII
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Zolltarifpolitik
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Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die Abgabe von Zollanmeldungen und Mitteilungen muss grundsätzlich elektronisch über Datenleitungen erfolgen.
- Der Zugriff auf die Zoll-Datenübermittlung erfordert eine eindeutige Identifikation durch Benutzernamen und Passwort.
- Teilnehmer müssen ihre Identifikationsdaten (wie Passwörter oder die RIN) sorgfältig verwahren und vor unbefugtem Zugriff schützen.
- Bei Systemausfällen darf ein Notfallverfahren genutzt werden, bei dem Anmeldungen schriftlich oder per E-Mail eingereicht werden können.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.