Zusammenfassung
Die Regeln zur Berechnung von Straßenlärm werden technisch aktualisiert. Es werden neue Richtlinien für die Schallausbreitung und die Ermittlung von Lärmpegeln verwendet.Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur1/15/2026XXVIII
Umwelt
Verkehr
Luftverkehr
Straßenverkehr
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 15.01.2026
- Die technische Richtlinie für die Berechnung der Schallausbreitung wird aktualisiert (Wechsel zur ÖAL-Richtlinie Nr. 28).
- Ein bisheriger Absatz zur Lärmberechnung wird ersatzlos gestrichen.
- Es werden neue Standards (RVS 04.02.11 und ÖAL-Richtlinie Nr. 28) für die Berechnung von Lärmemissionen und der Schallausbreitung festgelegt.
- Bei der Lärmbewertung müssen nun auch die Einwirkzeiten von Bauvorgängen und der Verkehr auf Baustellen berücksichtigt werden.
Dokumente (PDFs)
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