Zusammenfassung
Diese Verordnung legt fest, welche kleineren Übergänge an den österreichischen Grenzen für Fußgänger, Radfahrer und bestimmte Fahrzeuge genutzt werden dürfen. Sie regelt zudem die Öffnungszeiten und die Art des erlaubten Verkehrs.Bundesministerium für Inneres5/11/2026XXVIII
Verkehr
Verwaltungskontrolle
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.01.2014
- Festlegung der offiziellen Übergangsstellen zu den verschiedenen Nachbarländern Österreichs.
- Regelung der genauen Öffnungszeiten und des erlaubten Verkehrs an den Übergängen.
- Spezifische Beschränkungen für den Verkehr in Slowenien, etwa Gewichtsgrenzen für Lastkraftwagen (z. B. bis 3,5 t oder 7,5 t).
- Spezifische Regelungen für Übergänge nach Ungarn, einschließlich der Nutzung durch Fußgänger und Radfahrer.
Dokumente (PDFs)
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