Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt die Ausbildung und Prüfungen für Facharbeiter und Meister in der Land- und Forstwirtschaft. Sie legt Standards für Inhalte, Dokumentation und Prüfungsabläufe fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft6/11/2026XXVIII
Bildung
Wirtschaft
Berufsverband
Verwaltungskontrolle
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
In Kraft ab 12.06.2026 (Die Verordnung tritt am Tag nach der Kundmachung in Kraft. Sie gilt für Ausbildungen, die nach dem 30. Juni 2026 begonnen haben.)
- Ein Modul zur Allgemeinbildung (Deutsch, Mathematik und politische Bildung) ist verpflichtend, sofern diese Inhalte nicht bereits durch eine andere Schule nachgewiesen wurden.
- Lehrlinge müssen fortlaufend Aufzeichnungen über ihre Tätigkeiten führen (z. B. in einer Ausbildungsmappe), die mindestens einmal pro Quartal vom Ausbilder kontrolliert werden müssen.
- Bis zu 25 % der Unterrichtszeit in Fachkursen oder Vorbereitungslehrgängen dürfen über digitale Lernmethoden (Online-Lehrgänge) absolviert werden.
- Für die Ausbildung in der Berufsjagdwirtschaft gelten besondere Anforderungen, wie etwa der Nachweis der körperlichen und psychischen Eignung sowie ein Strafregisterauszug.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.