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Digitalisierung der Schule: Neue Regeln für IT-Sicherheit und digitale Zeugnisse
Verordnung vom 20.01.2026

Zusammenfassung

Diese Verordnung modernisiert den Einsatz von IT an Schulen und führt digitale Unterschriften für Zeugnisse ein. Sie stärkt die Datensicherheit durch zentrale Portale und regelt, wie zweisprachige Zeugnisse gestaltet werden müssen.
Bundesministerium für Bildung1/20/2026XXVIII
Bildung
Verwaltungskontrolle
öffentliche Verwaltung
Information und Informationsverarbeitung

Schwerpunkte

In Kraft ab 20.01.2026
  • Die Anmeldung und Nutzung von IT-Systemen in Schulen muss zur Erhöhung der Sicherheit ausschließlich über ein zentrales Bildungsportal erfolgen.
  • Die Identitätsdaten für den Zugang zum Bildungsportal werden in einem speziellen IT-System (edu.IDAM) verwaltet.
  • Cloud-Dienste dürfen für die Datenverarbeitung genutzt werden, sofern sie im EWR-Raum oder in Ländern mit angemessenem Datenschutz liegen.
  • Unterschriften und Rundsiegel auf Zeugnissen können durch eine digitale Amtssignatur mit QR-Code ersetzt werden.
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Wiederkehr Christoph, MA - 36

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