Neue Qualifikationsregeln für Lehr- und Führungsaufgaben in der Pflege (2026)
Verordnung vom 24.06.2026Zusammenfassung
Neue Regeln für die Qualifikation von Lehrkräften und Führungskräften in der Pflege. Es werden Standards für Studiengänge und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse festgelegt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/24/2026XXVIII
Bildung
Gesundheit
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.2026
- Festlegung der Qualifikationsprofile für Lehr- und Führungsaufgaben in der Pflege.
- Für Lehrkräfte wird ein Masterstudium mit mindestens 120 ECTS als Standard festgelegt.
- Lehrkräfte müssen Themen wie Pflegepädagogik, Bildungsmanagement und Lernberatung beherrschen.
- Für Führungskräfte wird ebenfalls ein Masterstudium mit mindestens 120 ECTS als Standard vorgesehen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.