Zusammenfassung
Diese Verordnung legt neue Mindestanforderungen für das Bachelorstudium in der Gesundheits- und Krankenpflege an Fachhochschulen fest. Sie regelt unter anderem die Dauer, den Umfang sowie die Qualität der theoretischen und praktischen Ausbildung.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/24/2026XXVIII
Bildung
Gesundheit
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Gesundheit
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Europäische Union
Ausbildungsbeihilfe
Öffentlicher Sektor
Schwerpunkte
In Kraft ab 25.06.2026
- Die Ausbildung muss mindestens drei Jahre dauern und insgesamt mindestens 4.600 Stunden umfassen.
- Mindestens 2.300 Stunden der Ausbildung müssen in der praktischen Arbeit geleistet werden.
- An den Praktikumsstellen muss eine Betreuung von maximal zwei Auszubildenden durch eine Anleitungsperson sichergestellt sein (Betreuungsschlüssel 1:2).
- Lehrkräfte müssen sowohl über fachliche Expertise als auch über pädagogische Fähigkeiten verfügen.
Dokumente (PDFs)
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