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Neue Ausbildungsstandards für medizinische Fachberufe
Verordnung vom 24.06.2026

Zusammenfassung

Neue Regeln für das Studium medizinischer Gesundheitsberufe. Sie legen fest, wie Theorie und Praxis kombiniert werden müssen und welche Qualifikationen Lehrpersonal und Praxisanleiter benötigen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/24/2026XXVIII
Bildung
Gesundheit
Wirtschaft
Berufsverband
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • Festlegung spezifischer Kompetenzen für Berufe wie Biomedizinische Analytik, Diätologie, Ergotherapie, Logopädie, Orthoptik, Physiotherapie und Radiologietechnologie.
  • Die praktische Ausbildung muss mindestens 25 % der gesamten Arbeitsleistung während der drei Ausbildungsjahre ausmachen.
  • Es gilt ein strenger Betreuungsschlüssel: Eine fachkompetente Person darf höchstens zwei Studierende gleichzeitig anleiten.
  • Lehrkräfte und Praxisanleiter müssen über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung und pädagogische Eignung verfügen.
Dokumente (PDFs)
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Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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