Zusammenfassung
Diese Änderung der Asyl- und Aufenthaltsverordnungen führt unter anderem die digitale Übermittlung von Dokumenten ein, modernisiert die Gestaltung von Ausweisen für Asylwerber und passt die Sprache in den Texten an.Bundesministerium für Inneres6/30/2026XXVIII
Ausweis
Flüchtling
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Gleichbehandlung
öffentliche Verwaltung
Information und Informationsverarbeitung
Schwerpunkte
- Die Ausweise für Personen im Asylverfahren werden künftig auf Kunststoffbasis erstellt.
- Bereits ausgestellte Ausweise und Karten bleiben bis zum Ende ihrer Gültigkeit gültig.
- Die Erstaufnahmestelle für die Außengrenze wird am Flughafen Wien-Schwechat in festgelegten Objekten eingerichtet.
- Bei Anträgen über das Internet können Dokumente und Nachweise als digitale Kopien (Scans) eingereicht werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.