Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt die Meldepflicht für übertragbare Krankheiten und legt fest, wie diese Informationen an das Gesundheitsamt übermittelt werden müssen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/30/2026XXVIII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
- Bestimmte Krankheiten wie Masern oder Mumps müssen in speziellen Orten (z. B. Kurorten oder Schulen) gemeldet werden.
- Meldungen können schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen, wobei die elektronische Meldung bevorzugt werden sollte.
- Es müssen standardisierte Formulare verwendet werden, um den Verdacht oder die Diagnose einer Krankheit zu melden.
- Zusätzliche Informationen über den Verlauf der Krankheit, wie Krankenhausaufenthalte oder Todesfälle, müssen ebenfalls gemeldet werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.