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Meldepflicht für Infektionskrankheiten
Verordnung vom 30.06.2026

Zusammenfassung

Diese Verordnung regelt die Meldepflicht für übertragbare Krankheiten und legt fest, wie diese Informationen an das Gesundheitsamt übermittelt werden müssen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz6/30/2026XXVIII
Gesundheit
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Bestimmte Krankheiten wie Masern oder Mumps müssen in speziellen Orten (z. B. Kurorten oder Schulen) gemeldet werden.
  • Meldungen können schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen, wobei die elektronische Meldung bevorzugt werden sollte.
  • Es müssen standardisierte Formulare verwendet werden, um den Verdacht oder die Diagnose einer Krankheit zu melden.
  • Zusätzliche Informationen über den Verlauf der Krankheit, wie Krankenhausaufenthalte oder Todesfälle, müssen ebenfalls gemeldet werden.
Dokumente (PDFs)
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Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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