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Regelung zur Verknüpfung sensibler Daten in der Transparenzdatenbank
Verordnung vom 09.07.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt, wie sensible Daten in der Transparenzdatenbank verknüpft werden müssen. Wenn eine Leistung Informationen über eine andere 'sensible' Leistung erfordert, müssen diese im System miteinander verbunden werden.
Bundesministerium für Finanzen7/9/2026XXVIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
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Information und Informationsverarbeitung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 09.07.2026
  • Es wird festgelegt, dass Leistungen, die auf sensiblen Daten basieren, im System miteinander verknüpft werden müssen, wenn eine Information über die eine Leistung für die andere wichtig ist.
  • In speziellen Anhängen der Verordnung werden genau aufgelistet, welche Leistungen als sensibel gelten und welche davon miteinander verknüpft werden müssen.
  • Die neue Regelung ersetzt die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2025.
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Marterbauer Markus, Dr. - 61

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