Zusammenfassung
Die Verordnung regelt, wie sensible Daten in der Transparenzdatenbank verknüpft werden müssen. Wenn eine Leistung Informationen über eine andere 'sensible' Leistung erfordert, müssen diese im System miteinander verbunden werden.Bundesministerium für Finanzen7/9/2026XXVIII
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
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Information und Informationsverarbeitung
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 09.07.2026
- Es wird festgelegt, dass Leistungen, die auf sensiblen Daten basieren, im System miteinander verknüpft werden müssen, wenn eine Information über die eine Leistung für die andere wichtig ist.
- In speziellen Anhängen der Verordnung werden genau aufgelistet, welche Leistungen als sensibel gelten und welche davon miteinander verknüpft werden müssen.
- Die neue Regelung ersetzt die bisherige Verordnung aus dem Jahr 2025.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.