Zusammenfassung
Die Basisausbildung für Ärztinnen und Ärzte wird von neun auf sechs Monate verkürzt. Diese Änderung betrifft sowohl den Haupttext der Ausbildungsordnung als auch die dazugehörigen Anhänge.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz7/30/2026XXVIII
Bildung
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.08.2026
- Die Dauer der Basisausbildung wird in zentralen Bestimmungen von neun auf sechs Monate verkürzt.
- Eine spezifische Zeitvorgabe von 'mindestens neunmonatig' wird gestrichen.
- Es werden neue Übergangsbestimmungen eingeführt, um den Wechsel zu den neuen Regeln zu regeln.
- Die Änderung der Ausbildungsdauer wird konsequent in allen relevanten Anhängen und Anlagen übernommen.
Dokumente (PDFs)
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