<!--[0-->Neuer Normalkostentarif für Rechtsanwälte<!--]-->
Neuer Normalkostentarif für Rechtsanwälte
Verordnung vom 30.07.2026

Zusammenfassung

Eine neue Verordnung regelt die Bezahlung von Anwaltsleistungen in einfachen Fällen. Sie tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz7/30/2026XXVIII
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Sektor

Schwerpunkte

  • Einführung eines neuen Tarifs für die Entlohnung bei einfachen, regelmäßig wiederkehrenden Anwaltsleistungen.
  • Präzisierung der Begriffe Streitgenossen und Gerichtsgebühren für eine eindeutige Abrechnung.
  • Regelung der Kostenberechnung bei der Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs im Vergleich zur papierbasierten Einreichung.
  • Die neue Regelung tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Sporrer Anna, Dr. © BKA/Andy Wenzel

Sporrer Anna, Dr.

Ohne Klub

Bundesministerin für Justiz
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.