Zusammenfassung
Eine neue Verordnung regelt die Bezahlung von Anwaltsleistungen in einfachen Fällen. Sie tritt am 1. August 2026 in Kraft.Bundesministerium für Justiz7/30/2026XXVIII
Wirtschaft
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Sektor
Schwerpunkte
- Einführung eines neuen Tarifs für die Entlohnung bei einfachen, regelmäßig wiederkehrenden Anwaltsleistungen.
- Präzisierung der Begriffe Streitgenossen und Gerichtsgebühren für eine eindeutige Abrechnung.
- Regelung der Kostenberechnung bei der Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs im Vergleich zur papierbasierten Einreichung.
- Die neue Regelung tritt am 1. August 2026 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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