Zusammenfassung
Die Verordnung regelt das Untersuchungsprogramm für den Eltern-Kind-Pass. Sie legt fest, welche ärztlichen Termine für Schwangere und Kinder nötig sind, damit das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe ausgezahlt wird.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/11/2026XXVIII
Familie
Gesundheit
Sozialpolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.2026
- Um das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe zu erhalten, müssen bestimmte medizinische Untersuchungen für Schwangere und Kinder nachgewiesen werden.
- Schwangere müssen fünf ärztliche Untersuchungen und vier Ultraschalluntersuchungen innerhalb definierter Zeiträume durchführen lassen.
- Für Kinder sind in den ersten 14 Lebensmonaten fünf Untersuchungen verpflichtend, um die volle Geldleistung zu sichern.
- Weitere Untersuchungen bis zum Alter von etwa fünf Jahren sind zwar empfohlen, aber nicht für die volle Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes erforderlich.
Dokumente (PDFs)
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