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Eltern-Kind-Pass Untersuchungsprogramm
Verordnung vom 11.08.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt das Untersuchungsprogramm für den Eltern-Kind-Pass. Sie legt fest, welche ärztlichen Termine für Schwangere und Kinder nötig sind, damit das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe ausgezahlt wird.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz8/11/2026XXVIII
Familie
Gesundheit
Sozialpolitik

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.10.2026
  • Um das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe zu erhalten, müssen bestimmte medizinische Untersuchungen für Schwangere und Kinder nachgewiesen werden.
  • Schwangere müssen fünf ärztliche Untersuchungen und vier Ultraschalluntersuchungen innerhalb definierter Zeiträume durchführen lassen.
  • Für Kinder sind in den ersten 14 Lebensmonaten fünf Untersuchungen verpflichtend, um die volle Geldleistung zu sichern.
  • Weitere Untersuchungen bis zum Alter von etwa fünf Jahren sind zwar empfohlen, aber nicht für die volle Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes erforderlich.
Image of politician Schumann Korinna © BKA/Andy Wenzel

Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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