Zusammenfassung
Die Verordnung legt die genaue prozentuale Aufteilung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen im Jahr 2025 fest. Fast alle Beiträge gehen an die ÖGK.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz9/17/2026XXVIII
Gesundheit
Wirtschaft
soziale Sicherheit
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
- Die Verteilung der Beiträge für das Jahr 2025 wurde nun endgültig festgelegt.
- Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) erhält den überwiegenden Teil der Beiträge mit einem Anteil von 99,94282 %.
- Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (VAÖB) erhält einen minimalen Anteil von 0,05718 %.
Dokumente (PDFs)
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