Zusammenfassung
Diese Verordnung aktualisiert die Standards für die Kostenabrechnung an österreichischen Universitäten. Sie passt die Definitionen an EU-Recht an und präzisiert, wie Personalkosten und Raumkosten berechnet werden sollen.Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung9/17/2026XXVIII
Bildung
Gesundheit
Finanzwesen
Wissenschaften
Europäische Union
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
In Kraft ab 17.09.2026
- Anpassung der Begriffe 'wirtschaftlich' und 'nichtwirtschaftlich' an die EU-Vorgaben für staatliche Beihilfen.
- Verschärfte Regeln für die getrennte Verrechnung von Personalkosten nach verschiedenen Kategorien.
- Einführung neuer Verfahren zur Schätzung der Arbeitszeitanteile für Lehre, Forschung und Verwaltung.
- Regelung zur Verrechnung von Kosten für medizinische Leistungen an Universitäten.
Dokumente (PDFs)
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