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Neue Mindestleistungsschwellen bei Abschlussprüfungen
Verordnung vom 24.09.2026

Zusammenfassung

Für abschließende Prüfungen gilt künftig eine Mindestleistung von 30 % in jedem Teilbereich. Die neuen Regeln treten schrittweise in Kraft und gelten primär ab den Hauptterminen 2027.
Bundesministerium für Bildung9/24/2026XXVIII
Bildung
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

  • In jedem Prüfungsabschnitt (schriftlich und mündlich) muss mindestens ein Drittel der Aufgaben korrekt gelöst werden, um eine Gesamtnote zu erhalten.
  • Es gibt Sonderregeln für Sprachfächer (z. B. Deutsch, Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch) und die Anerkennung von Kompensationsprüfungen.
  • Die neuen Regeln gelten erst für die Hauptprüfungstermine ab dem Jahr 2027.
Dokumente (PDFs)
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Wiederkehr Christoph, MA - 36

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