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Übergangsregelung für die Übertragung von erneuerbaren Energiekrediten
Verordnung vom 29.09.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung erlaubt eine zeitlich begrenzte Übertragung von erneuerbaren Energiekrediten (wie Biokraftstoffen) aus dem Jahr 2025 im Herbst 2026.
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur9/29/2026XXVIII
Umwelt
Energie
Verkehr
Wirtschaft

Schwerpunkte

  • Es wird erlaubt, Mengen an Biokraftstoffen, Biomethan und Strom aus erneuerbaren Quellen für das Jahr 2025 auf Dritte zu übertragen.
  • Die Übertragung dieser Mengen muss im Zeitraum vom 1. September bis zum 30. November 2026 über das System elNa erfolgen.
  • Die spezifische Regelung für die Übertragung tritt am 30. September 2026 in Kraft und endet am 1. Dezember 2026.
Dokumente (PDFs)
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Hanke Peter

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Bundesminister für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
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