Zusammenfassung
Die Verordnung erlaubt eine zeitlich begrenzte Übertragung von erneuerbaren Energiekrediten (wie Biokraftstoffen) aus dem Jahr 2025 im Herbst 2026.Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur9/29/2026XXVIII
Umwelt
Energie
Verkehr
Wirtschaft
Schwerpunkte
- Es wird erlaubt, Mengen an Biokraftstoffen, Biomethan und Strom aus erneuerbaren Quellen für das Jahr 2025 auf Dritte zu übertragen.
- Die Übertragung dieser Mengen muss im Zeitraum vom 1. September bis zum 30. November 2026 über das System elNa erfolgen.
- Die spezifische Regelung für die Übertragung tritt am 30. September 2026 in Kraft und endet am 1. Dezember 2026.
Dokumente (PDFs)
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