Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt die einheitliche Ausbildung für Universitätsbibliothekspersonal. Sie führt zwei Lehrgänge ein und sieht finanzielle Zuschüsse vor.Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung10/2/2026XXVIII
Bildung
Wissenschaften
Hochschulausbildung
Öffentlicher Sektor
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
In Kraft ab 02.10.2026
- Die Verordnung regelt die einheitliche Berufsausbildung für das Personal in Universitätsbibliotheken.
- Es wird ein hochqualifizierter Universitätslehrgang mit 60 ECTS-Punkten angeboten, der an den Universitäten Graz, Innsbruck und Wien in Kooperation mit der Nationalbibliothek stattfindet.
- Ein Basislehrgang für mittlere Qualifikationen vermittelt Grundkenntnisse im Bereich der Informationsorganisation und Digitalisierung.
- Für den Universitätslehrgang wird ein Zuschuss von 3.600 Euro gewährt, für den Basislehrgang 1.950 Euro pro Person.
Dokumente (PDFs)
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