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Verbindlichkeit des Kollektivvertrags des Roten Kreuzes 2026
Verordnung vom 07.10.2026

Zusammenfassung

Der Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2026 wird als verbindliche Satzung für den Bereich Rettungs- und Krankentransport in ganz Österreich erklärt. Er tritt am 1. September 2026 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/7/2026XXVIII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.09.2026
  • Der Kollektivvertrag des Roten Kreuzes 2026 wird für den gesamten Bereich der Rettungs- und Krankentransportdienste in Österreich verbindlich.
  • Die Regelung gilt für alle Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lehrlinge in diesem Bereich, sofern sie keinen anderen gültigen Vertrag haben.
  • Spezialisierte Dienste wie die Berg-, Wasser-, Höhlen-, Flugrettung oder der Einsatz von Rettungshunden sind von dieser Regelung ausgenommen.
  • Die neuen Regelungen treten am 1. September 2026 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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Schumann Korinna - 60

SPÖ

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
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