Zusammenfassung
Der Kollektivvertrag des Österreichischen Roten Kreuzes 2026 wird als verbindliche Satzung für den Bereich Rettungs- und Krankentransport in ganz Österreich erklärt. Er tritt am 1. September 2026 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/7/2026XXVIII
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2026
- Der Kollektivvertrag des Roten Kreuzes 2026 wird für den gesamten Bereich der Rettungs- und Krankentransportdienste in Österreich verbindlich.
- Die Regelung gilt für alle Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Lehrlinge in diesem Bereich, sofern sie keinen anderen gültigen Vertrag haben.
- Spezialisierte Dienste wie die Berg-, Wasser-, Höhlen-, Flugrettung oder der Einsatz von Rettungshunden sind von dieser Regelung ausgenommen.
- Die neuen Regelungen treten am 1. September 2026 in Kraft.
Dokumente (PDFs)
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