Zusammenfassung
Die Verordnung legt die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftzulagen für österreichische Bundesbedienstete im Ausland für den Monat Oktober 2026 berechnet werden.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten10/9/2026XXVIII
Wirtschaft
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Sektor
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.2026 Außer Kraft ab 31.10.2026
- Festlegung der spezifischen Prozentsätze für die Berechnung von Zulagen im Oktober 2026.
- Die Regelung gilt für alle Bundesbediensteten, die an den in der Liste aufgeführten Dienstorten im Ausland tätig sind.
- Für verschiedene Städte wurden unterschiedliche Sätze festgelegt (z. B. San Francisco: 19, Den Haag: 10, Berlin: 11).
Dokumente (PDFs)
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