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Kaufkraftausgleich für Bundesbedienstete im Ausland (Oktober 2026)
Verordnung vom 09.10.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftzulagen für österreichische Bundesbedienstete im Ausland für den Monat Oktober 2026 berechnet werden.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten10/9/2026XXVIII
Wirtschaft
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Sektor
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.10.2026 Außer Kraft ab 31.10.2026
  • Festlegung der spezifischen Prozentsätze für die Berechnung von Zulagen im Oktober 2026.
  • Die Regelung gilt für alle Bundesbediensteten, die an den in der Liste aufgeführten Dienstorten im Ausland tätig sind.
  • Für verschiedene Städte wurden unterschiedliche Sätze festgelegt (z. B. San Francisco: 19, Den Haag: 10, Berlin: 11).
Dokumente (PDFs)
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Meinl-Reisinger Beate, Mag., MES - 48

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Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten
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