Zusammenfassung
Neue monatliche Einkommen und Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) für Lehrlinge in der Veranstaltungstechnik wurden festgelegt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz10/12/2026XXVIII
Bildung
Wirtschaft
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.10.2026
- Die Regelung gilt für alle Lehrlinge in der Veranstaltungstechnik in ganz Österreich, sofern kein anderer Kollektivvertrag existiert.
- Die monatlichen Gehälter sind gestaffelt: Im ersten Lehrjahr gibt es 817,70 €, im zweiten 1.045,10 €, im dritten 1.270,90 € und im vierten Jahr 1.646,60 €.
- Einmal pro Lehrjahr wird ein Urlaubszuschuss in der Höhe eines Monatsgehalts gezahlt.
- Einmal pro Kalenderjahr wird eine Weihnachtsvergütung in der Höhe eines Monatsgehalts ausgezahlt.
Dokumente (PDFs)
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