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Frauenförderungsplan des Justizministeriums bis 2030
Verordnung vom 16.03.2026

Zusammenfassung

Der neue Frauenförderungsplan des Justizministeriums stärkt die Gleichstellung bis 2030. Er sieht Vorrang für Frauen bei Einstellungen und Beförderungen vor, wenn sie unterrepräsentiert sind, und verbessert den Schutz vor Belästigung.
Bundesministerium für Justiz3/16/2026XXVIII
Frau
Bildung
Arbeitsrecht
Rechtsanwalt
Sozialpolitik
Verwaltungsorganisation

Schwerpunkte

In Kraft ab 16.03.2026 Außer Kraft ab 31.12.2030
  • Festlegung strategischer Ziele zur Förderung der beruflichen Identität und Führungskompetenz von Frauen.
  • Strikter Schutz der Menschenwürde und Verbot von Mobbing, Bossing sowie sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.
  • Verpflichtung der Dienststellenleitungen, bei Vorwürfen von Belästigung sofortige Abhilfe zu schaffen und Protokolle aufzunehmen.
  • Definition von Unterrepräsentation: Frauen gelten als unterrepräsentiert, wenn ihr Anteil in einer Gruppe weniger als 50 % beträgt.
Dokumente (PDFs)
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Sporrer Anna, Dr.

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