Zusammenfassung
Regelung der Grundausbildung für Bedienstete des Bundesministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung.Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung3/17/2026XXVIII
Frau
Bildung
Arbeitsrecht
Wissenschaften
Öffentlicher Sektor
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für alle Bediensteten des Ministeriums für Frauen, Wissenschaft und Forschung.
- Die Ausbildung besteht aus drei Phasen: Erstorientierung, theoretische Ausbildung und praktische Verwendung.
- Die Erstorientierung (Onboarding) umfasst die Einarbeitung, IT-Schulungen sowie Informationen zu Recht und Datenschutz.
- Bestimmte Mitarbeitergruppen müssen eine Jobrotation (Arbeit in einer anderen Abteilung) absolvieren.
Dokumente (PDFs)
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