Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt die neue Grundausbildung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Sie legt fest, wie die Einarbeitung, theoretische Ausbildung und praktische Anwendung gestaltet werden.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz1/7/2026XXVIII
Bildung
Arbeitsrecht
Verwaltungsrecht
Öffentlicher Sektor
Verwaltungsorganisation
Schwerpunkte
In Kraft ab 08.01.2026
- Die Verordnung gilt für Bedienstete im Bereich des Ministeriums, die eine Grundausbildung absolvieren müssen.
- Die Ausbildung besteht aus drei Säulen: Erstorientierung, theoretische Ausbildung und praktische Anwendung.
- Die Erstorientierung dient dem schnellen Onboarding und vermittelt Basiswissen zu IT, Recht und Sicherheit.
- Die Theorie umfasst einen Basislehrgang sowie individuelle Schwerpunkte, die auf den Arbeitsplatz zugeschnitten sind.
Dokumente (PDFs)
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