Zusammenfassung
Diese Verordnung regelt, wie Geld aus den Gesundheitsreformfonds an Krankenversicherungen ausgezahlt wird und wie deren Erfolg bei der Umsetzung von Zielen (z. B. Digitalisierung) kontrolliert wird.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz3/27/2026XXVIII
Gesundheit
Wirtschaft
Finanzwesen
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.04.2026
- Die Gelder aus den Reformfonds werden vorab bis zum 15. April eines Jahres überwiesen.
- Krankenversicherungen müssen den Erfolg ihrer Arbeit anhand festgelegter Ziele in ihren Geschäftsberichten belegen.
- Falls Unterlagen fehlen, kann der Nachweis der Zielerreichung bis zum 30. Juni des Folgejahres nachgereicht werden.
- Die Bundesministerin stellt die Zielerreichung spätestens bis zum 31. Oktober des Folgejahres offiziell fest.
Dokumente (PDFs)
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