Zusammenfassung
Diese Verordnung verpflichtet Hersteller wichtiger Medikamente, ausreichende Vorräte im Inland zu halten, um die Versorgung der Patienten sicherzustellen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz4/2/2026XXVIII
Gesundheit
Wirtschaft
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
- Hersteller müssen ausreichende Mengen der gelisteten Medikamente im Inland vorrätig halten.
- Die benötigte Menge richtet sich nach der Menge, die im letzten Kalenderjahr verkauft wurde.
- Der jährliche Bedarf muss bis zum 31. März an die Behörde gemeldet werden.
- Drohende Engpässe müssen unverzüglich gemeldet werden.
Dokumente (PDFs)
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