Zusammenfassung
Die Verordnung regelt neue Ausnahmen für bestimmte Reisende (wie Diplomaten und Flugpersonal) und legt fest, wie Fluggesellschaften Passagierdaten sicher übermitteln müssen. Zudem werden konkrete Polizeidienststellen als Orte für Sicherheitsüberprüfungen benannt.Bundesministerium für Inneres4/10/2026XXVIII
Verkehr
Verwaltungsrecht
Europäische Union
öffentliche Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 10.04.2026
- Bestimmte Reisende, wie Diplomaten aus Indonesien, Jamaika und den Philippinen sowie Flugpersonal in Ausübung ihrer Aufgaben, werden bei den Regelungen berücksichtigt.
- Transportunternehmen müssen Passagierdaten sicher übermitteln, etwa durch das Scannen von Reisedokumenten oder über gesicherte Online-Formulare des Innenministeriums.
- Es wird festgelegt, welche Polizeidienststellen in den Bundesländern als offizielle Orte für Sicherheitsüberprüfungen dienen.
Dokumente (PDFs)
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