Zusammenfassung
Diese Verordnung ermöglicht es für bestimmte Funkgeräte, eine Pauschalbewilligung zu erhalten, was den bürokratischen Aufwand senkt. Zudem werden technische Verweise in bestehenden Frequenzregeln an neue EU-Vorgaben angepasst.Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport4/15/2026XXVIII
Verkehr
Informatik
Wirtschaft
Verwaltungskontrolle
Schwerpunkte
In Kraft ab 16.04.2026
- Einführung einer Pauschalbewilligung für verschiedene Kategorien von Funkanlagen.
- Die Anforderungen an die technische Verträglichkeit hängen davon ab, wann das Gerät zum ersten Mal in Betrieb genommen wurde.
- Spezielle Regeln für Funkstationen auf Binnenseen, die nicht vollständig auf österreichischem Gebiet liegen.
- Regelungen für den Betrieb von Funktechnik in abgeschirmten Räumen oder Metallbehältern.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.