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Neue Regeln für die pauschale Bewilligung von Funkgeräten
Verordnung vom 15.04.2026

Zusammenfassung

Diese Verordnung ermöglicht es für bestimmte Funkgeräte, eine Pauschalbewilligung zu erhalten, was den bürokratischen Aufwand senkt. Zudem werden technische Verweise in bestehenden Frequenzregeln an neue EU-Vorgaben angepasst.
Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport4/15/2026XXVIII
Verkehr
Informatik
Wirtschaft
Verwaltungskontrolle

Schwerpunkte

In Kraft ab 16.04.2026
  • Einführung einer Pauschalbewilligung für verschiedene Kategorien von Funkanlagen.
  • Die Anforderungen an die technische Verträglichkeit hängen davon ab, wann das Gerät zum ersten Mal in Betrieb genommen wurde.
  • Spezielle Regeln für Funkstationen auf Binnenseen, die nicht vollständig auf österreichischem Gebiet liegen.
  • Regelungen für den Betrieb von Funktechnik in abgeschirmten Räumen oder Metallbehältern.
Dokumente (PDFs)
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Babler Andreas, MSc - 53

SPÖ

Bundesminister für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport
Vizekanzler
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