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Neuregelung der psychologischen Begutachtung und des Waffenhandels
Verordnung vom 15.04.2026

Zusammenfassung

Die Verordnung verschärft die Anforderungen an Psychologen, die Gutachten für Waffenbesitzer erstellen müssen, und legt neue Standards für den Ablauf dieser Untersuchungen fest. Zudem werden Abläufe beim Waffenhandel und bei der Abgabe von Waffen vereinfacht oder präzisiert.
Bundesministerium für Inneres4/15/2026XXVIII
Verkehr
Wirtschaft
Gesundheit
Verwaltungskontrolle
öffentliche Sicherheit

Schwerpunkte

  • Verschärfung der Anforderungen an psychologische Gutachter durch Pflicht zur Fachausbildung und nachweisbarer Berufserfahrung.
  • Gutachter müssen alle fünf Jahre umfangreiche Fortbildungen und Supervisionen nachweisen.
  • Die psychologische Untersuchung muss nun bestimmte Bereiche wie Impulskontrolle, emotionale Stabilität und Risikoverhalten zwingend abdecken.
  • Für die Durchführung der Begutachtung wird eine Gebühr von 678 Euro (zzgl. USt) festgelegt, die jährlich an den Verbraucherpreisindex angepasst werden kann.
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