Novelle des Pflanzenschutzgesetzes – Klarstellung von Probenahme und Kontrollbefugnissen
Ministerialentwurf vom 03.05.2004Zusammenfassung
Der Entwurf präzisiert die Vollziehung des Pflanzenschutzgesetzes: Er erweitert die Zutritts‑ und Probenahmebefugnisse der Kontrollen und führt ein neues Verfahren ein, bei dem entnommene Proben halbiert und ein Teil versiegelt an den Betrieb zurückgegeben wird.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/4/2004XXII
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Schwerpunkte
- Die Kontrollorgane erhalten ein erweitertes Recht, jederzeit Betriebe zu betreten, Proben zu entnehmen und bei Verweigerung die Amtshandlung zu erzwingen; zudem können sie bei Gefahr im Verzug sofort handeln.
- Ein neuer § 5a regelt die Probenahme: Entnommene Proben werden, soweit möglich, in zwei gleiche Teile geteilt – ein Teil für die Untersuchung, der andere versiegelt an den Betrieb zurückgegeben.
- Bei jeder Probenahme muss das Aufsichtsorgan eine Niederschrift anfertigen und der untersuchten Probe beilegen; diese Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit des Vorgangs.
- Der Entwurf hat keine finanziellen Auswirkungen; es entstehen weder zusätzliche Kosten noch Einsparungen für den Staat oder die Betriebe.
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Regierungsvorlage
Agrarrechtsänderungsgesetz 2004 – Neuordnung von Pflanzenschutz, Saatgut, Wein und Bundesforstbehörde
einfache Mehrheit XXII 17.06.2004
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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