Zusammenfassung
Der Entwurf schafft ein Behindertengleichstellungsgesetz, das Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen in allen Bundes‑ kompetenzbereichen verbietet, ergänzt das Behinderteneinstellungsgesetz um Arbeitgeberpflichten und richtet ein Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt ein.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz8/2/2004XXII
Mensch mit Behinderung
Schwerpunkte
- Ein neues Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) wird geschaffen, das Diskriminierung wegen Behinderung in allen Bundes‑ kompetenzbereichen verbietet und Schadenersatz‑ sowie Unterlassungsansprüche einräumt.
- Das Behinderteneinstellungsgesetz wird novelliert: Arbeitgeber müssen angemessene Vorkehrungen treffen und dürfen Menschen mit Behinderung weder bei Einstellung, Beförderung, Entlohnung noch bei Weiterbildung diskriminieren.
- Ein weisungsfreier Behindertenanwalt wird beim Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz eingerichtet, um Betroffene zu beraten, zu vertreten und Berichte zu erstellen.
- Das Bundessozialamt übernimmt die Durchführung von verpflichtenden Schlichtungsverfahren, inklusive optionaler Mediation; die Kosten werden vom Bund getragen.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und Novellen
einfache Mehrheit XXII 06.07.2005
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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