Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das ASFINAG‑Gesetz und das Ermächtigungsgesetz, hebt überholte Bestimmungen auf, erweitert die Unternehmensbefugnisse der ASFINAG und legt eine neue Berechnungsgrundlage für Umweltmittel fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie9/16/2004XXII
Straßen- und Brückenbau
Schwerpunkte
- Der Entwurf bereinigt das ASFINAG‑Gesetz, indem er überholte Paragraphen formell aufhebt.
- Die ASFINAG erhält die Befugnis, im In‑ und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten sowie Tochtergesellschaften zu gründen oder sich an anderen Unternehmen zu beteiligen.
- Ein neuer § 15a legt fest, dass jährlich höchstens 1 % der Maut‑Einnahmen aus dem Jahr 2003 für Umwelt‑Verbesserungsmaßnahmen an die Bundesländer ausgezahlt werden.
- Die Liquidität der im Maßnahmengesetz genannten Gesellschaften wird durch die ASFINAG gesichert, indem sie für deren Plan‑Gewinn‑ und Verlustrechnungen sowie Plan‑Bilanzen sorgt.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Reform des ASFINAG-Gesetzes und Anpassung der Finanzierung
einfache Mehrheit XXII 10.12.2004
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.