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Strategische Prüfung von Verkehrsnetz‑Änderungen
Ministerialentwurf vom 14.02.2005

Zusammenfassung

Das SP‑V‑Gesetz verpflichtet den Verkehrsminister, vor Änderungen am Hochstraßennetz eine umfassende Umwelt‑ und Nutzenprüfung durchzuführen, bei der Öffentlichkeit, Umweltstellen und Nachbarstaaten beteiligt werden.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/15/2005XXII
Verkehr

Schwerpunkte

  • Das Gesetz definiert das bundesweite hochrangige Verkehrswegenetz, das Hochleistungsstrecken, Wasserstraßen und Bundesstraßen umfasst.
  • Vor jeder geplanten Netzveränderung muss der Minister eine strategische Prüfung durchführen, die Nutzen, Umweltfolgen und Alternativen berücksichtigt.
  • Die strategische Prüfung besteht aus Nutzen‑ und Auswirkungsdarstellung, Alternativprüfung, Umweltbericht, Beteiligung der Öffentlichkeit und Einbeziehung von Umweltstellen.
  • Ziel ist ein nachhaltiger Personen‑ und Güterverkehr, der EU‑Ziele unterstützt, hohe Umweltstandards wahrt und wirtschaftlichen sowie sozialen Zusammenhalt stärkt.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V-Gesetz)
einfache Mehrheit XXII 08.07.2005
Gesetz
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Gorbach Hubert

Ohne Klub

Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
Vizekanzler
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