Zusammenfassung
Das Gesetz führt eine neue Pensionsversicherung für pflegende Angehörige ein und ermöglicht die Nachentrichtung verjährter Beiträge.Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz8/10/2005XXII
soziale Sicherheit
Schwerpunkte
In Kraft ab 01.09.2005
- Schaffung einer neuen Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Personen, die Angehörige pflegen.
- Ermöglichung der Nachentrichtung von bereits verjährten Beiträgen zur Pensionsversicherung auf Antrag.
- Verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei Mehrlingsgeburten (Verlängerung der Frist auf 60 Monate).
- Ausnahme von der Vollversicherung für Schüler und Studenten bei Pflichtpraktika zur Entlastung der Ausbildungsplätze.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 (SVÄG 2005)
einfache Mehrheit XXII 19.10.2005
Gesetz
Dokumente (PDFs)
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