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Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 (SVÄG 2005)
Ministerialentwurf vom 09.08.2005

Zusammenfassung

Das Gesetz führt eine neue Pensionsversicherung für pflegende Angehörige ein und ermöglicht die Nachentrichtung verjährter Beiträge.
Bundesministerium für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz8/10/2005XXII
soziale Sicherheit

Schwerpunkte

In Kraft ab 01.09.2005
  • Schaffung einer neuen Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Personen, die Angehörige pflegen.
  • Ermöglichung der Nachentrichtung von bereits verjährten Beiträgen zur Pensionsversicherung auf Antrag.
  • Verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei Mehrlingsgeburten (Verlängerung der Frist auf 60 Monate).
  • Ausnahme von der Vollversicherung für Schüler und Studenten bei Pflichtpraktika zur Entlastung der Ausbildungsplätze.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2005 (SVÄG 2005)
einfache Mehrheit XXII 19.10.2005
Gesetz
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Haubner Ursula

BZÖ

Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
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