<!--[0-->Strafrechtsänderungsgesetz 2006 – Stärkung von Opferschutz und Umweltstrafe<!--]-->
Strafrechtsänderungsgesetz 2006 – Stärkung von Opferschutz und Umweltstrafe
Ministerialentwurf vom 20.10.2005

Zusammenfassung

Der Entwurf 2006 ändert das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung und die Exekutionsordnung, um Opferschutz (Stalking), Umweltstraftaten und Missbrauch von Autoritätspositionen zu stärken.
Bundesministerium für Justiz10/21/2005XXII
Strafrecht

Schwerpunkte

  • Der Verweis in § 64 Abs. 1 Z 4 wird von „278a Abs. 1“ auf „278a“ geändert.
  • In § 106 Abs. 1 Z 3 wird die Nötigung zur Eheschließung als schwere Nötigung aufgenommen.
  • Der privilegierte Tatbestand für nahe Angehörige (§ 107 Abs. 4) wird gestrichen.
  • Ein neuer Tatbestand § 107a wird eingeführt, der die unbefugte, beharrliche Beeinträchtigung der Lebensführung (z. B. räumliche Nähe, unerlaubte Kontaktaufnahme) mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft.
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Stark dagegen Stark dafür
Regierungsvorlage
Strafrechtsänderung zum Umweltschutz 2006
einfache Mehrheit XXII 29.03.2006
Gesetz
Image of politician Gastinger Karin, Mag.

Gastinger Karin, Mag.

Ohne Klub

Bundesministerin für Justiz
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